Er stellt sein Geld zur Verfügung, dafür erhält er eine vertraglich zugesicherte Rendite. Von diesem Geld wird die KWK Anlage gekauft, installiert und betrieben.
Der Stellplatzgeber:
Er hat ein Objekt (großes Wohnhaus, öffentliches Gebäude etc.). Hier wird die KWK Anlage des Investors aufgebaut, die erzeugte Wärme sichert die Versorgung mit Wärme für Heizung und Brauch-Warmwasser, der Strom wird im Objekt verbraucht. Der Stellplatzgeber bezahlt die verbrauchte Wärme und den Strom an den Investor.
Der Verwalter:
Er verbindet die Interessen des Investors und des Stellplatzgebers. Interessierte Investoren und Stellplatzgeber bilden über diesen organisatorischen Dritten das Geschäftsmodell aus. Dies beginnt nach Verfügbarkeit der finanziellen Mittel mit dem Kauf und Installation der KWK Anlage im Objekt des Stellplatzgebers. Wie vertraglich vereinbart werden der laufende Betrieb gewährleistet, Wärme und Strom eingespeist und verursachungsgemäß verrechnet. Aus den Einnahmen werden die laufenden Kosten der KWK Anlage, der Einkauf der Betriebsmittel und die Auszahlungen an den Investor bestritten.