Home
Wir  über  uns
EnergieEffizienz
ENERGIE - DISCOUNT
Strom  produzieren
Heizkosten  senken
Impressum
Sitemap

 

Die Realisierung

 

Der Realisierung legen wir zunächst die Zielsetzung und Inhalte des KWK-Gesetzes zugrunde. Es regelt u. a. die Abnahme und Vergütung durch die Netzbetreiber von ausschließlich aus KWK-Anlagen gewonnenem Strom.

 

Demnach sind die Netzbetreiber gesetzlich an die Verpflichtung gebunden, diesen Strom abzunehmen und entsprechend zu vergüten. So soll eine nachhaltige Energie-versorgung für Klima- und Umweltschutz erwirkt werden.

 

Der Betrieb einer KWK-Anlage bedeutet die Erzeugung von Strom auf der einen Seite, die Erzeugung von Wärme auf der anderen Seite. Man spricht bei einer KWK-Anlage auch von einer Veredelung des Betriebsstoffes, gleich welchem. Der Strom darf frei verkauft oder ins öffentliche Netz eingespeist werden.

 

Die „abfallende“ Wärme wird entweder in Form eines Kooperationsvertrages an den Projektpartner abgetreten, oder zu 100% durch den Käufer genutzt, der sich dadurch in Punkto Wärmeversorgung autark stellt.

oekonergie
info@oekonergie.de

to Top of Page